Asbestuntersuchung und Probenahme

Asbest wurde über Jahrzehnte in zahlreichen Baustoffen eingesetzt und kann auch heute noch in vielen älteren Gebäuden vorhanden sein. Vor Sanierungs-, Umbau- oder Abbrucharbeiten sollte deshalb geklärt werden, ob verdächtige Materialien Asbest enthalten.

Wir führen fachgerechte Probenahmen verdächtiger Baustoffe durch und lassen die entnommenen Proben durch ein qualifiziertes Fachlabor untersuchen. Anschließend erhalten Sie eine verständliche Bewertung der Ergebnisse und eine Beratung zum weiteren Vorgehen.

Wann ist eine Asbestuntersuchung sinnvoll?

Eine Asbestuntersuchung ist insbesondere bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 sinnvoll, wenn Sanierungs-, Renovierungs-, Umbau- oder Abbrucharbeiten geplant sind und dabei in vorhandene Baustoffe eingegriffen werden soll.

Bei Gebäuden aus dieser Zeit können zahlreiche Bauprodukte Asbest enthalten. Ist nicht durch vorhandene Unterlagen oder eine geeignete Untersuchung geklärt, dass die betroffenen Materialien asbestfrei sind, muss bei entsprechenden Verdachtsmaterialien mit einem möglichen Asbestvorkommen gerechnet werden.

Eine Untersuchung vor Beginn der Arbeiten schafft Klarheit und verhindert, dass asbesthaltige Materialien unbeabsichtigt bearbeitet und dabei Fasern freigesetzt werden.

Typische asbestverdächtige Materialien

  • Bodenbeläge und Floor-Flex-Platten
  • Kleber und Spachtelmassen
  • Faserzementprodukte
  • Putze und Beschichtungen
  • Brandschutz- und Dichtungsmaterialien
  • Dämm- und Isoliermaterialien
  • Fensterbänke
  • Papiertrennlagen unter Estrichen

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Asbest kann in einer Vielzahl weiterer Bauprodukte enthalten sein und ist allein anhand des Aussehens häufig nicht sicher zu erkennen

Ablauf der Asbestuntersuchung

Zu Beginn erfolgt eine Begehung des Objektes. Dabei werden die betreffenden Gebäudebereiche gemeinsam betrachtet und mögliche asbestverdächtige Materialien erfasst.

Im Rahmen der Begehung erfolgt außerdem eine Durchsprache mit dem Bauherrn bzw. Auftraggeber, um die relevanten Daten des Objektes, die geplanten Maßnahmen sowie den erforderlichen Untersuchungsumfang zu klären.

Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme erfolgt anschließend die fachgerechte Probenahme der verdächtigen Materialien. Die entnommenen Proben werden durch ein qualifiziertes Fachlabor auf Asbest untersucht.

Nach Vorliegen der Laborergebnisse erhalten Sie von uns eine verständliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse. Bei Bedarf beraten wir Sie außerdem zum weiteren Vorgehen und zu eventuell erforderlichen Maßnahmen.

Warum Asbestproben fachgerecht entnommen werden sollten

Von einer eigenständigen Probenahme durch Laien raten wir ausdrücklich ab. Bereits beim Anbohren, Abbrechen, Schneiden oder anderweitigen Bearbeiten eines asbestverdächtigen Materials können gesundheitsgefährdende Asbestfasern freigesetzt werden.

Eine unsachgemäße Probenahme kann daher nicht nur den Probenehmer gefährden. Freigesetzte Fasern und asbesthaltige Stäube können außerdem in angrenzende Bereiche verschleppt werden und dort zu einer Kontamination weiterer Gebäudebereiche führen.

Für Tätigkeiten mit Asbest bestehen umfangreiche Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519. Ziel der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen ist insbesondere, die Freisetzung und Ausbreitung von Asbestfasern zu verhindern beziehungsweise auf ein Minimum zu reduzieren. Für Arbeitgeber schreibt die GefStoffV zudem vor, vor Beginn der Tätigkeit zu beurteilen, ob Gefahrstoffe freigesetzt werden können und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Auch wenn Labore und andere Anbieter Analyse-Sets zur Selbstentnahme anbieten, bedeutet das Angebot eines solchen Sets nicht automatisch, dass eine eigenständige Probenahme ohne entsprechende Fachkenntnisse und Schutzmaßnahmen gefahrlos oder in jedem Fall rechtlich zulässig durchgeführt werden kann.

Wir empfehlen deshalb, asbestverdächtige Materialien nicht eigenständig zu bearbeiten oder zu beproben, sondern die erforderliche Probenahme fachgerecht durchführen zu lassen

Bedeutung der Probenahme für nachfolgende Handwerksarbeiten

Eine Laboranalyse ist nur so aussagekräftig wie die zugrunde liegende Probenahme. Insbesondere bei älteren Gebäuden reicht es für einen ausführenden Handwerksbetrieb nicht aus, sich ungeprüft auf eine beliebig oder durch Laien entnommene Einzelprobe zu verlassen.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung klären, ob Gefahrstoffe beziehungsweise Asbest vorhanden sein können und ob durch die vorgesehenen Arbeiten eine Gefährdung der Beschäftigten entstehen kann. Reichen die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen hierfür nicht aus, muss der Arbeitgeber weitere Ermittlungen durchführen. Verfügt er nicht über die hierfür erforderlichen Kenntnisse, muss er externen Sachverstand hinzuziehen. Ist eine technische Erkundung für die Gefährdungsbeurteilung erforderlich, ist diese Voraussetzung für die Durchführung der betreffenden Tätigkeiten.

Eine fachgerecht geplante und dokumentierte Probenahme schafft deshalb nicht nur Klarheit für den Bauherrn, sondern liefert auch dem nachfolgenden Handwerksbetrieb eine belastbare Grundlage für seine Gefährdungsbeurteilung. Entscheidend ist dabei, dass die relevanten Materialien und Bereiche fachkundig ausgewählt und für die konkrete Fragestellung aussagekräftig untersucht werden.

Kann der Asbestverdacht nicht ausreichend ausgeräumt werden, muss der ausführende Betrieb bei seiner Gefährdungsbeurteilung weiterhin berücksichtigen, dass Asbest vorhanden sein kann.